Stand: 24. Oktober 2026
Gute Zusammenarbeit braucht klare Absprachen. Hier steht, wie ich arbeite, was du von mir erwarten kannst – und was ich von dir brauche, damit deine Texte rechtzeitig und so klingen, wie du klingst.
Ilka Fleckenstein · Fairgetextet
Copywriterin – Werbetexterin
Matzenberg 12, 63863 Eschau
E-Mail: news@ilkafairgetextet.de
In diesen AGB bin „ich“ Ilka Fleckenstein (Fairgetextet), „du“ bist meine Auftraggeberin bzw. mein Auftraggeber. Die Kästen „Kurz gesagt“ dienen nur der Orientierung. Verbindlich ist ausschließlich der jeweilige Vertragstext.
§ 1Geltungsbereich
Kurz gesagtIch arbeite für Selbstständige und Unternehmen, nicht für Privatpersonen. Diese AGB gelten für alle meine Aufträge.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Text-, Konzeptions-, Beratungs- und Begleitleistungen zwischen mir und dir, insbesondere für Werbe- und Verkaufstexte, Landingpages, E-Mails und E-Mail-Sequenzen, Blogartikel, Social-Media-Texte, Launch-Planung und Launch-Begleitung.
- Meine Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Beauftragung bestätigst du, dass du als Unternehmerin bzw. Unternehmer handelst. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließe ich nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von dir werden nur Vertragsbestandteil, wenn ich ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimme. Das gilt auch dann, wenn ich in Kenntnis deiner Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringe.
- Individuelle Vereinbarungen (z. B. in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2Vertragsschluss
Kurz gesagtDu bekommst ein schriftliches Angebot. Sagst du in Textform zu – eine E-Mail reicht –, steht unser Vertrag.
- Darstellungen meiner Leistungen auf meiner Website, in sozialen Netzwerken oder in Gesprächen sind unverbindlich und kein Angebot im rechtlichen Sinne.
- Auf Grundlage eines Vorgesprächs erstelle ich dir ein individuelles Angebot. Es ist 14 Tage ab Zugang gültig, sofern darin nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn du mein Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmst oder ich deinen Auftrag in Textform bestätige. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung und das gemeinsam abgestimmte Briefing.
- Ein kostenloses Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keine Verpflichtung für dich oder mich.
§ 3Leistungsumfang
Kurz gesagtTexte, die ich für dich schreibe, liefere ich als fertiges Ergebnis. Bei Begleitung und Beratung schulde ich gute Arbeit, aber keinen Verkaufserfolg – den hat niemand in der Hand.
- Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Soweit ich die Erstellung konkreter Texte übernehme (z. B. Landingpage, E-Mail-Sequenz, Blogartikel), handelt es sich um einen Werkvertrag. Soweit ich beratend, planend oder begleitend tätig bin (z. B. Launch-Planung, Strategiegespräche, Begleitung während einer Launchphase), handelt es sich um einen Dienstvertrag. Bei gemischten Leistungen gilt für den jeweiligen Leistungsteil das entsprechende Recht.
- Ich schulde keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Verkaufszahlen, Anmeldezahlen, Öffnungs- oder Klickraten, Umsätze oder Reichweiten. Der Erfolg einer Werbemaßnahme hängt von vielen Faktoren ab, die außerhalb meines Einflusses liegen, etwa Angebot, Preis, Zielgruppe, Zeitpunkt, Reichweite und Wettbewerb.
- Ich arbeite nach bestem Wissen und den anerkannten Regeln meines Handwerks. Innerhalb des vereinbarten Briefings bin ich in der sprachlichen und gestalterischen Umsetzung frei. Stil und Tonalität orientieren sich an deiner Marke und an den Informationen, die du mir zur Verfügung stellst.
- Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Texte, wesentliche Änderungen des Briefings, zusätzliche Korrekturschleifen, Eilaufträge), berechne ich gesondert nach Absprache oder nach meinem jeweils gültigen Stundensatz.
§ 4Deine Mitwirkung
Kurz gesagtIch schreibe in deiner Stimme – dafür brauche ich dich. Je besser dein Briefing und je pünktlicher dein Feedback, desto reibungsloser läuft es.
- Du stellst mir rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die ich für die Leistung brauche, insbesondere das ausgefüllte Briefing, Angaben zu Angebot, Zielgruppe, Preisen und Terminen sowie vorhandenes Material (z. B. Blogartikel, Podcastfolgen, Markenleitfaden, Kundenstimmen).
- Du stellst sicher, dass du die Rechte an den Materialien besitzt, die du mir übergibst (z. B. Texte, Bilder, Logos, Kundenstimmen), und dass ich sie für den Auftrag verwenden darf. Du stellst mich von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
- Du stehst für Rückfragen in angemessener Zeit zur Verfügung und gibst Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen.
- Kommst du deinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend, zuzüglich einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeit. Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann ich gesondert berechnen. Das Recht zur Kündigung nach § 643 BGB bleibt unberührt.
§ 5Korrekturen, Freigabe und Abnahme
Kurz gesagtZwei Korrekturrunden sind dabei. Meldest du dich nach Lieferung zehn Werktage lang nicht, gilt der Text als freigegeben.
- Im vereinbarten Honorar sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen je Text enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung zu einem Textentwurf und meine anschließende Überarbeitung. Bitte sammle deine Anmerkungen und schicke sie gebündelt.
- Korrekturen sind Änderungen innerhalb des vereinbarten Briefings. Änderungen, die auf einem geänderten Briefing, neuen Informationen oder einer neuen Ausrichtung beruhen, sind keine Korrekturen, sondern Zusatzleistungen im Sinne von § 3 Abs. 5.
- Weitere Korrekturschleifen berechne ich nach Aufwand zu meinem jeweils gültigen Stundensatz.
- Nach Abschluss der Korrekturen gibst du den Text frei. Die Freigabe gilt als Abnahme im Sinne von § 640 BGB. Ein Text gilt außerdem als abgenommen, wenn du ihn veröffentlichst oder anderweitig nutzt oder wenn du ihn nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist. Auf diese Folge weise ich dich bei Lieferung hin.
- Wegen unwesentlicher Mängel darfst du die Abnahme nicht verweigern.
§ 6Termine und Fristen
Kurz gesagtVereinbarte Termine halte ich ein. Wenn etwas dazwischenkommt, sage ich dir sofort Bescheid, und wir verschieben fair.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass du deine Mitwirkungspflichten nach § 4 rechtzeitig erfüllt hast.
- Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ich nicht zu vertreten habe – insbesondere Krankheit, höhere Gewalt, Ausfall technischer Infrastruktur oder von Drittanbietern –, verlängern die Fristen angemessen. Ich informiere dich in solchen Fällen unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, können beide Seiten den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet.
- Bei terminkritischen Projekten (z. B. Launches mit festem Webinar- oder Verkaufsstart) stimmen wir einen Zeitplan mit Feedback- und Freigabeterminen ab. Verschiebt sich ein Termin durch fehlende Mitwirkung deinerseits, kann ich nicht garantieren, dass der Starttermin gehalten werden kann.
§ 7Partner und Erfüllungsgehilfen
Kurz gesagtFür technische Aufgaben arbeite ich mit erfahrenen Partnern zusammen. Deine Ansprechpartnerin bleibe ich.
- Ich bin berechtigt, für einzelne Leistungsteile, insbesondere technische Umsetzungen, sorgfältig ausgewählte Partner als Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen. Ich bleibe dir gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich und deine Ansprechpartnerin.
- Partner, die Zugang zu vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten erhalten, verpflichte ich zur Vertraulichkeit und – soweit erforderlich – zur Einhaltung des Datenschutzes.
§ 8Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI-Verordnung)
Kurz gesagtIch nutze KI als Werkzeug – so wie andere ein Wörterbuch oder eine Rechtschreibprüfung. Jeder Text geht durch meinen Kopf und meine Hände, bevor er bei dir landet. Wenn du keine KI möchtest, sag es mir vorher.
- Unterstützender Einsatz. Ich kann bei meiner Arbeit KI-Systeme unterstützend einsetzen, etwa für Recherche, Ideenfindung, Gliederungen, Varianten, Zusammenfassungen von Ausgangsmaterial oder sprachliche Prüfung. Die Konzeption, die Auswahl, die inhaltliche Prüfung und die sprachliche Ausarbeitung erfolgen durch mich. Jeder Text, den ich dir liefere, ist von mir persönlich geprüft und überarbeitet.
- Transparenz. Auf Anfrage teile ich dir mit, ob und für welche Arbeitsschritte ich in deinem Projekt KI eingesetzt habe und um welche Werkzeuge es sich handelt.
- Ausschluss auf Wunsch. Möchtest du nicht, dass ich für dein Projekt KI einsetze, teile mir das bitte vor Auftragserteilung in Textform mit. Ein KI-freier Arbeitsprozess kann sich auf Zeitplan und Honorar auswirken; das berücksichtigen wir im Angebot.
- Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die Pflicht zur Offenlegung KI-erzeugter Texte nach Art. 50 Abs. 4 betrifft Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und entfällt, wenn die Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Da ich jeden Text menschlich prüfe und überarbeite und du über die Veröffentlichung entscheidest, ist bei Werbe- und Verkaufstexten in der Regel keine Kennzeichnung erforderlich.
- Deine Verantwortung als Veröffentlichende. Die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägst du. Du entscheidest, ob, wo und in welcher Form ein Text veröffentlicht wird, und prüfst vor der Veröffentlichung, ob im konkreten Einsatzzweck eine Kennzeichnungspflicht besteht. Wenn ich dir Bilder, Audio- oder Videoinhalte liefere, die ganz oder teilweise mit KI erzeugt oder verändert wurden, weise ich dich darauf hin. Für solche Inhalte, insbesondere realistisch wirkende Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen („Deepfakes“), gelten nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung strengere Offenlegungspflichten, für deren Einhaltung bei der Veröffentlichung du verantwortlich bist.
- Vertraulichkeit und Datenschutz beim KI-Einsatz. Personenbezogene Daten deiner Kundinnen und Kunden sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen gebe ich nicht in KI-Systeme ein, es sei denn, sie sind anonymisiert oder du hast dem ausdrücklich zugestimmt. Ich nutze, soweit verfügbar, Einstellungen, die eine Verwendung meiner Eingaben zum Training der KI-Modelle ausschließen.
- KI-Kompetenz. Ich verfüge über die nach Art. 4 KI-Verordnung erforderliche KI-Kompetenz und bilde mich hierzu regelmäßig fort.
- Schutzfähigkeit. Inhalte, die überwiegend durch KI erzeugt und nicht durch eine eigene schöpferische Leistung eines Menschen geprägt sind, sind nach derzeitiger Rechtslage in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte nach § 10 räume ich insoweit ein, als Schutzrechte bestehen. Unabhängig davon darfst du alle Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck uneingeschränkt nutzen.
§ 9Rechtliche Prüfung der Texte
Kurz gesagtIch bin Texterin, keine Anwältin. Ob ein Text werberechtlich in Ordnung ist – gerade bei Gesundheitsthemen –, prüfst du oder lässt du prüfen.
- Ich erbringe keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Prüfung der Texte, insbesondere auf wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- oder heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit, ist nicht Bestandteil meiner Leistung.
- Für die Richtigkeit der Angaben, die du mir lieferst (z. B. zu Wirkung, Ergebnissen, Preisen, Qualifikationen, Kundenstimmen), bist du verantwortlich. Das gilt insbesondere für Aussagen zu Gesundheit, Heilung oder Wohlbefinden, die dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) unterliegen können, sowie für Erfolgs- und Einkommensversprechen.
- Fallen mir bei der Arbeit offensichtliche rechtliche Bedenken auf, weise ich dich darauf hin. Eine Pflicht zur umfassenden Prüfung folgt daraus nicht.
- Du stellst mich von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Veröffentlichung von Texten beruhen, die du freigegeben hast, es sei denn, ich habe die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 10Nutzungsrechte
Kurz gesagtSobald die Rechnung bezahlt ist, gehören die Texte für den vereinbarten Zweck ganz dir. Meine Methoden, Vorlagen und Arbeitsweisen bleiben meine.
- Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räume ich dir an den abgenommenen Texten das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Ist kein bestimmter Zweck vereinbart, umfasst das Nutzungsrecht alle Nutzungsarten für deine eigene Marke und dein eigenes Unternehmen, online wie offline.
- Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Texte zu bearbeiten, zu kürzen, zu übersetzen und für eigene Zwecke weiterzuverwenden.
- Bis zur vollständigen Zahlung erhältst du kein Nutzungsrecht. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur mit meiner Zustimmung zulässig; diese kann ich bei Zahlungsverzug widerrufen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte (z. B. Weiterverkauf oder Lizenzierung der Texte als eigenes Produkt) bedarf meiner vorherigen Zustimmung in Textform, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten, Ideen und Konzepte, die nicht Teil der abgenommenen Leistung geworden sind, verbleiben bei mir, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Meine Methoden, Frameworks, Vorlagen, Checklisten, Arbeitsabläufe und mein allgemeines Fachwissen bleiben mein Eigentum. Ich darf sie in anderen Projekten weiterverwenden, ohne dabei deine vertraulichen Informationen preiszugeben.
- Ich verzichte auf eine Nennung als Urheberin in den veröffentlichten Texten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 11Referenzen
Kurz gesagtIch zeige gern, was wir gemeinsam geschaffen haben – aber erst nach der Veröffentlichung, und nur, wenn du nichts dagegen hast.
- Nach Veröffentlichung darf ich deinen Namen bzw. dein Unternehmen und dein Logo als Referenz nennen und Auszüge aus den veröffentlichten Texten zur Darstellung meiner Arbeit verwenden, etwa auf meiner Website oder in sozialen Netzwerken.
- Du kannst dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen, unveröffentlichte Texte sowie Zahlen und Ergebnisse deines Projekts veröffentliche ich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung.
§ 12Vergütung und Zahlung
Kurz gesagtZum Start zahlst du die Hälfte, den Rest nach Abschluss. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
- Es gilt das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar. Ist nichts vereinbart, gilt mein zum Zeitpunkt der Beauftragung gültiger Stundensatz.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern ich nicht als Kleinunternehmerin gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit bin. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Sofern nicht anders vereinbart, stelle ich bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung. Mit der Arbeit beginne ich nach Eingang der Anzahlung. Die Restzahlung wird mit Abnahme bzw. Abschluss der Leistung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten oder bei Dienstleistungen (z. B. Launch-Begleitung) kann ich nach Absprache auch Teil- oder Monatsrechnungen stellen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ich stelle Rechnungen elektronisch aus (als PDF bzw. in einem elektronischen Rechnungsformat, soweit gesetzlich erforderlich).
- Gerätst du in Zahlungsverzug, kann ich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Außerdem kann ich die weitere Arbeit am Projekt bis zum Zahlungseingang zurückstellen; vereinbarte Termine verschieben sich dann entsprechend.
- Reise- und Sachkosten sowie Kosten für Tools, Lizenzen, Bilder oder Dienstleistungen Dritter, die für dein Projekt notwendig sind, trägst du, sofern nicht anders vereinbart. Ich stimme sie vorher mit dir ab.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 13Kündigung und Terminabsagen
Kurz gesagtWenn du ein Projekt abbrechen musst, berechne ich das, was ich bis dahin gearbeitet habe bzw. was mir laut Gesetz zusteht. Gespräche kannst du bis 24 Stunden vorher kostenlos verschieben.
- Werkverträge kannst du bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht mir die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der Aufwendungen, die ich infolge der Kündigung erspare oder durch anderweitige Verwendung meiner Arbeitskraft erwerbe oder böswillig zu erwerben unterlasse. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten werden in jedem Fall voll berechnet.
- Dienstverträge mit fester Laufzeit (z. B. Launch-Begleitung über einen bestimmten Zeitraum) sind während der Laufzeit nicht ordentlich kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dienstverträge ohne feste Laufzeit können beide Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mich insbesondere vor, wenn du trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug bist oder wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit aufgrund respektlosen oder rechtswidrigen Verhaltens unzumutbar ist.
- Vereinbarte Gesprächstermine (z. B. Strategie- oder Feedbackcalls) kannst du bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als wahrgenommen und wird – sofern er nicht bereits im Pauschalhonorar enthalten ist – berechnet. Dir bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mir kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14Technische Umsetzung und Tools Dritter
Kurz gesagtWenn ich für deinen Launch Technik einrichte, passiert das in deinen eigenen Konten. Für Ausfälle der Anbieter kann ich nichts – aber ich helfe dir, eine Lösung zu finden.
- Soweit die technische Einrichtung vereinbart ist (z. B. von E-Mail-Marketing-Software, Landingpages, Buchungs- oder Webinar-Tools), erfolgt sie in deinen eigenen Konten. Verträge mit den jeweiligen Anbietern schließt du selbst ab; die Kosten dafür trägst du.
- Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisgestaltung und Datenschutzkonformität der Dienste Dritter bin ich nicht verantwortlich. Ich hafte nicht für Störungen, Ausfälle oder Änderungen dieser Dienste, es sei denn, ich habe sie zu vertreten.
- Zugangsdaten, die du mir für die Umsetzung überlässt, behandle ich vertraulich und nutze sie ausschließlich für den Auftrag. Bitte richte mir, wo möglich, einen eigenen Zugang mit eingeschränkten Rechten ein. Nach Projektende empfehle ich dir, Passwörter zu ändern bzw. meinen Zugang zu entfernen.
- Du bist dafür verantwortlich, dass deine Website und deine Werbemaßnahmen die rechtlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Einwilligungen im Newsletter-Anmeldeprozess und Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den eingesetzten Anbietern.
§ 15Gewährleistung
Kurz gesagtPasst etwas nicht zum Briefing, bessere ich nach. Geschmack ist allerdings kein Mangel.
- Weicht ein Werk von der vereinbarten Beschaffenheit ab, hast du zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Ich kann wählen, ob ich den Mangel beseitige oder das Werk neu erstelle. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kannst du nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Abweichungen in Stil, Wortwahl oder Tonalität, die sich im Rahmen des Briefings bewegen, sowie Fragen des persönlichen Geschmacks stellen keinen Mangel dar.
- Offensichtliche Mängel musst du innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung in Textform rügen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 16Haftung
- Ich hafte unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist meine Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe des Auftragswerts. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst.
- Im Übrigen ist meine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder Folgeschäden aus Werbemaßnahmen.
- Für Datenverluste hafte ich nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch dich entstanden wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten meiner Erfüllungsgehilfen.
§ 17Vertraulichkeit
Kurz gesagtWas du mir über dein Business erzählst, bleibt bei mir.
- Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, unveröffentlichte Angebote, Kundendaten und Zugangsdaten – vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrags.
- Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.
§ 18Datenschutz
- Ich verarbeite personenbezogene Daten im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten findest du in meiner Datenschutzerklärung.
- Soweit ich im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeite (z. B. bei der Einrichtung von E-Mail-Listen oder beim Zugriff auf Kundendaten in deinen Tools), schließen wir vor Beginn dieser Tätigkeit einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 19Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mein Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn du keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hast.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Absprachen bleiben davon unberührt.
- Ich kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge ändern. Für laufende Verträge gelten die AGB in der Fassung, die bei Vertragsschluss gültig war.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fairgetextet · Ilka Fleckenstein · Stand 24.10.2026
